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Birgit Mollen























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Verfahrensbegleitender Ausschuss

 

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung in den Städten wurde im Jahr 2006 ein verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA) gebildet, der die Inhalte und Verfahrensschritte des RFNP in die politischen Gremien der beteiligten Städte vermittelt und entsprechende Beschlussempfehlungen abgibt. Er befasst sich – unbeschadet der Zuständigkeit der kommunalen Gremien – mit regional bedeutsamen Angelegenheiten und Fragestellungen, deren Bezug über die kommunale Ebene hinaus geht und die für den Regionalen Flächennutzungsplan und dessen Themenfelder bedeutsam sind. Der vbA sichert damit die regionale Abstimmung der Planungskonzeption des RFNP auf der politischen Ebene. Die Tätigkeit des Ausschusses ist auf die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen ausgerichtet und unterstützt die Entscheidungsfindung der kommunalen Gremien.

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen positiven Erfahrungen bei dem Verfahren zur Erstellung eines gemeinsamen Planwerkes und dem sich auch für die Zukunft ergebenden Bedarf an einer möglichst umfassenden politischen Unterstützung hat der vbA RFNP in seiner Sitzung am 21. April 2009 die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, auf der Grundlage einer gemeinsamen Ratsvorlage der sechs Städte der Planungsgemeinschaft "Städteregion Ruhr" übereinstimmende Beschlussfassungen zur Beibehaltung des vbA RFNP und die Wahl seiner stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen. Seit 2011 tagt der Ausschuss regelmäßig im Rathaus der Stadt Essen.

 

Der Ausschuss wird jeweils für die Dauer der allgemeinen Wahlzeit der Vertretungen der Gemeinden besetzt. Auf der Grundlage der Kommunalwahlen am 13. September 2020 wurden die Räte der an der Planungsgemeinschaft beteiligten Kommunen neu zusammengesetzt. Die letzte konstituierende Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses fand am 5. März 2021 statt.

 

Der vbA umfasst pro Stadt fünf stimmberechtigte Mitglieder, die von den Räten der jeweiligen Städte auf die Dauer der allgemeinen Kommunalwahlperiode gewählt werden. Hinzu kommen die jeweils für Bauen und Planen zuständigen Beigeordneten in Vertretung der Oberbürgermeister*innen als nicht stimmberechtigte Mitglieder.

 

Die Ausschussbetreuung erfolgt über die Geschäftsstelle des verfahrensbegleitenden Ausschusses mit Sitz in Essen.

 

Die Vorlagen und Niederschriften zu den Sitzungen des vbA finden Sie hier.



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