Plan

Chronologie des Verfahrens

Verfahrensablauf

 

Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) ist am 3. Mai 2010 wirksam geworden und übernimmt für das Plangebiet gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und die eines gemeinsamen Flächennutzungsplans.

 

Zwischenzeitlich wurde dem Regionalverband Ruhr (RVR) die Zuständigkeit für die Regionalplanung im Ruhrgebiet übertragen. Mit dem Beschluss des Regionalplans Ruhr wird der regionalplanerische Teil des RFNP außer Kraft treten. Der Bauleitplanerische Teil wird – ohne erneutes Planverfahren – als gemeinsamer Flächennutzungsplan fortgelten.

 

Die gültigen Inhalte des RFNP ergeben sich aus dem zeichnerischen Teil mit den regionalplanerischen Festlegungen und bauleitplanerischen Darstellungen der Plankarte – in die die wirksamen Änderungsverfahren stetig eingearbeitet werden – und dem textlichen Teil, der neben der Begründung zum Flächennutzungsplan (§ 2a Baugesetzbuch (BauGB)) insbesondere textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung mit den jeweiligen Erläuterungen als spezifisch regionalplanerische Anteile der Begründung (§ 13 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG)) enthält.

 

Während Ziele der Raumordnung als verbindliche Vorgaben abschließend abgewogen und in den nachfolgenden Planungen zu beachten sind, stellen Grundsätze der Raumordnung allgemeinere Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar, die bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung zu berücksichtigen sind.

 

Die Legende steckt den Darstellungsrahmen für den zeichnerischen Teil des RFNP ab. Sie wird sowohl den Inhalten der Planzeichenverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB) als auch dem Planzeichenverzeichnis der Plan-Verordnung (Anlage zu § 3 (1) Plan-VO) gerecht. Hierzu wurde von der Planungsgemeinschaft eine Doppellegende entwickelt (bauleitplanerische linke Spalte, regionalplanerische rechte Spalte).

 

Die zeichnerische Darstellung des RFNP erfolgt auf Grundlage der analogen topografischen Karte im Maßstab 1:50.000 (TK 50). Der für einen Flächennutzungsplan ungewöhnlich kleine Maßstab bedingt eine starke zeichnerische Generalisierung des Plans (die Regel-Darstellungsschwelle beträgt 5 Hektar).

 

Bestandteil der textlichen Unterlagen ist darüber hinaus der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung. Gegenstand der Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes und der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter. Im Rahmen von Umweltsteckbriefen werden der Umweltzustand und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung bezogen auf relevante räumliche Teilbereiche beschrieben.

 

Der RFNP wird durch Änderungsverfahren laufend fortgeschrieben.

 

 

[1] zurück

 

Chronologie des RFNP

 

 

[1] zurück

 

Verfahrensablauf

 

 

 Planverfahren_neu

 

[1] zurück

Kontakt

[2] Birgit Mollen




Im vorstehenden Text enthaltene Verweise:

© Städteregion Ruhr 2030, Stand: 29.03.2024; www.staedteregion-ruhr-2030.de