Masterplan als Instrument

 

Der Masterplan ist ein informelles Planungsinstrument, das am Prinzip der Freiwilligkeit ansetzt und im Dialog stetig weiterentwickelt wird.

 

Er definiert zum einen Ziele, Projekte und Perspektiven und zum anderen Instrumente, Akteursgeflechte und zeitliche Abläufe. Er dient der Information, Kommunikation, Diskussion, Koordination, Integration, Reflexion und Innovation.

 

Ein Masterplan wird bewusst als Prozess ausgestaltet, in den sich viele Akteure einbringen können. Damit kann der Masterplan flexibel auf die Bedürfnisse der Akteursgeflechte und der regionalen Dimension zugeschnitten und angewendet werden.

Die Frage der rechtlichen Verankerung des Masterplans Ruhr ist für die beteiligten Kommunen (zunächst) von eher untergeordneter Bedeutung. Nachfolgende Ratsbeschlüsse schließen eine Selbstverpflichtung der beteiligten Kommunen zu den getroffenen Vereinbarungen ein.

Kontakt

[1] Stefan Thabe




Im vorstehenden Text enthaltene Verweise:

© Städteregion Ruhr 2030, Stand: 28.03.2024; www.staedteregion-ruhr-2030.de