Der RFNP ist am 03.05.2010 wirksam geworden und übernimmt für das Plangebiet gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und die eines gemeinsamen Flächennutzungsplans.
Zwischenzeitlich wurde dem Regionalverband Ruhr (RVR) die Zuständigkeit für die Regionalplanung im Ruhrgebiet übertragen. Mit dem Beschluss des Regionalplans Ruhr wird der regionalplanerische Teil des RFNP außer Kraft treten. Der Bauleitplanerische Teil wird – ohne erneutes Planverfahren – als gemeinsamer Flächennutzungsplan fortgelten.
Die gültigen Inhalte des RFNP ergeben sich aus dem zeichnerischen Teil mit den regionalplanerischen Festlegungen und bauleitplanerischen Darstellungen der Plankarte – in die die wirksamen Änderungsverfahren stetig eingearbeitet werden – und dem textlichen Teil, der neben der Begründung zum Flächennutzungsplan (§ 2a BauGB) insbesondere textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung mit den jeweiligen Erläuterungen als spezifisch regionalplanerische Anteile der Begründung (§13 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG)) enthält.
Während Ziele der Raumordnung als verbindliche Vorgaben abschließend abgewogen und in den nachfolgenden Planungen zu beachten sind, stellen Grundsätze der Raumordnung allgemeinere Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar, die bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung zu berücksichtigen sind.
Die Legende steckt den Darstellungsrahmen für den zeichnerischen Teil des RFNP ab. Sie wird sowohl den Inhalten der Planzeichenverordnung zum BauGB als auch dem Planzeichenverzeichnis der Plan-Verordnung (Anlage zu §3 (1) Plan-VO) gerecht. Hierzu wurde von der Planungsgemeinschaft eine Doppellegende entwickelt (bauleitplanerische linke Spalte, regionalplanerische rechte Spalte).
Die zeichnerische Darstellung des RFNP erfolgt auf Grundlage der analogen topografischen Karte im Maßstab 1:50.000 (TK 50). Der für einen Flächennutzungsplan ungewöhnlich kleine Maßstab bedingt eine starke zeichnerische Generalisierung des Plans (die Regel-Darstellungsschwelle beträgt 5 ha).
Bestandteil der textlichen Unterlagen ist darüber hinaus der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung. Gegenstand der Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes und der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter. Im Rahmen von Umweltsteckbriefen werden der Umweltzustand und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung bezogen auf relevante räumliche Teilbereiche beschrieben.
Der RFNP wird durch Änderungsverfahren laufend fortgeschrieben.
2003: Forschungsvorhaben „Städteregion Ruhr 2030“ schließt mit stadtregionalem Kontrakt
ab, der den RFNP als ein Leitprojekt der regionalen Kooperation benennt
2004: Einführung des RFNP in das Landesplanungsgesetz NRW; Konstituierung der
interkommunalen Projektgruppe RFNP
2005: Gründung der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
2006: Konstituierung des vbA
2007: Beginn des förmlichen Planverfahrens mit Scoping-Termin, Einleitungsbeschluss
und frühzeitiger Beteiligung
2008: Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung
2009: abschließender Planbeschluss und Genehmigung
2010: Mit Beitrittsbeschluss und Bekanntmachung wird der RFNP wirksam
2013: Die Räte der RFNP-Städte beschließen, den bauleitplanerischen Teil des RFNP nach
Außerkrafttreten des regionalplanerischen Teils (die mit der Wirksamkeit des vom
RVR aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr eintreten wird) als
Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) fortzuführen
2016: Der vbA feiert sein zehnjähriges Bestehen
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